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Christen in der AfD

Joachim Kuhs                                            Mitglied des Europäischen Parlaments
Alternative für Deutschland             Fraktion Identität und Demokratie
+++Pressemitteilung+++                   Brüssel, den 11.07.2019
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EU-Parlament: Wählerwille bei Besetzung von Präsidium und Ausschüssen ignoriert

Wie schon im Bundestag schaffen es die selbsternannten demokratischen Parteien, den Willen von Millionen Wählern zu ignorieren und großen Bevölkerungsteilen die Rechte auf angemessene parlamentarische Vertretung zu entziehen, indem sie die von ihnen selbst aufgestellten Regeln missachten. Der Fraktion „Identität und Demokratie“, der auch die AfD angehört, hätten, aufgrund ihrer Größe, zwei Vizepräsidenten zugestanden, der EKR-Fraktion einer. Am Ende gingen ID und EKR leer aus. Alle anderen Vizepräsidentenposten und Vorstände der Ausschüsse gingen an die altbekannten Demokratieverhinderer der Kartellparteien, bestehend aus Sozialisten, Grünen, Liberalen und der EVP, in der die CDU/CSU maßgeblich den Ton angibt.

Joachim Kuhs, MdEP meint dazu: „Die AfD wird nicht müde werden, auch in Zukunft gegen Wählertäuschung, Kungelei und Vetternwirtschaft unter dem Deckmäntelchen der Demokratie zu kämpfen. Den Wählern wurden transparente Verfahren versprochen. So sollten beispielsweise die Spitzenposten der Institutionen mit den sogenannten Spitzenkandidaten besetzt werden. Bekommen haben die Wähler einen unwürdigen Kuhhandel im Hinterzimmer. Die AfD hält ihre Wahlversprechen und wird diese pseudodemokratische Veranstaltung, die sich Europäisches Parlament nennt, kritisieren und darauf drängen, dass eine weitere Machtverschiebung von den nationalen Parlamenten hin zu einem mangelhaft demokratisch legitimierten Brüsseler Bürokratiemoloch verhindert wird.“


HINTERGRUND:
In der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Artikel 15 Absatz 2 ist festgelegt, dass „bei den Wahlen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Quästoren ... einer gerechten Vertretung nach politischen Richtungen ... Rechnung getragen werden“ soll. Noch eindeutiger wird in Artikel 213 Absatz 1 formuliert: „Die Vielfalt des Parlaments muss in der Zusammensetzung der Vorstände der einzelnen Ausschüsse zur Geltung kommen“.

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