In einem mit großer Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern eine "Rote Karte gegen Bürgerbeteiligung" vergeben.
Die meistgezeichnete Europäische Bürgerinitiative (EBI) "One of us" wollte die EU-Kommission zum Handeln zwingen, weil die EBI zwar alle formalen Kritierien erfüllte, aber die christdemokratische Barroso-Kommission daraufhin nicht die notwendigen Schritte zur Umsetzung der EBI unternehmen wollte. "1-von-uns" baute auf dem Grundsatzurteil des EuGH C-34/10 auf "Der Mensch ist ab der Befruchtung ein Mensch". Der EuGH betonierte jetzt nicht nur das Initiativrecht der EU-Kommission, sondern verteilte gar eine "Rote Karte" an alle laufenden und zukünftigen Europäischen Bürgerinitiativen: "Die EU-Kommission kann durch die Ausübung des Rechts auf eine Europäische Bürgerinitiative nicht dazu gezwungen werden, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu unterbreiten. Andernfalls würde der Kommission im Anschluss an eine Europäische Bürgerinitiative jedes Ermessen bei der Ausübung ihres Initiativrechts für Gesetzesvorschläge genommen."
Joachim Kuhs, AfD-Bundesvorstand und Vorsitzender (ev) der Christen in der AfD, kommentiert: Die EU verabschiedet sich gerade in zentralen familienpolitischen Fragen immer mehr von ethischen, nicht verhandelbaren Grundsätzen. Besonders pikant ist, daß Organisationen, die Abtreibung als Mittel der Geburtenregelung nicht ablehnen oder sogar fördern, wie beispielsweise der internationale Familienplanungsverband (in Deutschland: „Pro Familia“), beim EuGH als Nebenkläger auftreten dürfen. Dagegen werden die Stimmen von über einer Million besorgter Bürger unter den Tisch gekehrt. Die EU torpediert damit das basisdemokratische Engagement seiner Bürger. Welches Vertrauen können wir Christen angesichts dieser Entwicklungen noch in die EU-Institutionen haben?