Ex-Verfassungsrichter Papier: „Am Ende stehen Chaos und Anarchie“
In einem „Welt“-Artikel äußerte sich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, besorgt über die Erosion der Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik. Seine Analyse der Zustände ist alarmierend.
Hans Jürgen Papier (76) war Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 2002 bis 2010 und trat während dieser Zeit immer wieder als weitblickender Mahner auf. Das CSU-Mitglied bezog oft in aller Öffentlichkeit Stellung zu politischen Fragen. Legendär ist seine Aufforderung an die Politiker nach der Bundestagswahl 2005. Damals ermahnte er sie, nicht länger mehr mit dem Vertrauen der Bürger zu spielen. Das Volk erwarte statt der Vorführung taktischer Scharmützel eine verantwortliche politische Führung des Landes. Von smarten Sprüchen aus der Werbeabteilung der Politikberatung habe man inzwischen genug. Anfang 2016 kritisierte er die Bundesregierung scharf für ihr Agieren in der Asylkrise. Papier sprach u.a. von einem unzureichenden Schutz der EU-Außengrenzen.
Im aktuellen „Welt“-Artikel findet sich folgende Feststellung Papiers als entscheidende Passage: „Wir haben es leider mit einer sehr starken Spaltung der Gesellschaft zu tun, die in diesen Wahlergebnissen Ausdruck findet. Und diese Spaltung der Gesellschaft ist in meinen Augen auch eine Folge der von mir beklagten Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Unser pluralistisches Gemeinwesen wird nicht mehr durch gemeinsame Tradition, Herkunft oder Religion zusammengehalten. Die integrierende Kraft ist allein das Bekenntnis zur Verfassung und zur Herrschaft des Rechts. Mehr an Integrationsfaktoren haben wir nicht. Aber dann müssen Recht und Gesetz auch von allen anerkannt werden.“
Das ist sicherlich richtig. Tagtäglich aber müssen die Bürger feststellen, daß das genaue Gegenteil der Fall ist. Vom russischen Literaturnobelpreisträger des Jahres 1970, Alexander Solschenizyn, stammt die Feststellung, ein marxistisches System erkenne man daran, daß es die Kriminellen verschone und den politischen Gegner kriminalisiere. Das ist das, was sich auch in Deutschland inzwischen beobachten läßt. Daß unser pluralistisches Gemeinwesen nicht mehr durch gemeinsame Tradition, Herkunft oder Religion zusammengehalten wird, ist bei alledem besonders tragisch. Ideologen haben dadurch freie Bahn bekommen. Nun könnte man in einer solchen bedauerlichen Situation noch einwenden, daß unser pluralistisches Gemeinwesen ja wenigstens noch nach demokratischen Regeln funktioniere, was allerdings ebenfalls eine Illusion wäre. Nicht nur wegen des allzu offensichtlichen, antidemokratischen Umgangs der Blockparteien mit der einzigen, wirklichen parlamentarischen Opposition, sondern wegen eines weitverbreiteten Irrtums hinsichtlich der Demokratie als solcher.
Der Teufel steckt im Begriff „pluralistisches Gemeinwesen“. Wir haben kein pluralistisches Gemeinwesen mehr, sondern einen Pluralismus ohne Gemeinwesen. Das Substantiv „Gemeinwesen“ sagt es ja schon: Ein Ganzes, das alle gemeinsam haben. Realiter ist es heute aber anders. Das Gemeinwesen ist nur noch eine Behauptung zur Aufrechterhaltung der Illusion, daß „wir“ eines hätten. Wir haben kein Gemeinwesen mehr, in dem demokratisch Mehrheiten gefunden werden für die Lösung allgemein identifizierter Problemlagen. Das Volk wurde ersetzt durch eine pluralistische „Gesellschaft“, in der es eben nicht mehr – um hier beim Beispiel Migrationskrise zu bleiben – um pluralistische Entscheidungsfindungen zur Lösung der Krise geht, sondern nur noch um Mehrheiten und Minderheiten, die sich schon hinsichtlich der Identifizierung eines gemeinsamen Ziels spinnefeind sind. Das kommt einer demokratischen Lähmung gleich. Was dem einen die Migrationskrise ist, nennt der andere eine Bereicherung. Sich diametral gegenüberstehende Positionen hinsichtlich dessen, was Realität sei, reduzieren das vormalige „pluralistische Gemeinwesen“ zu „Pluralismus“. Es geht nicht mehr um das Land, sondern um Mehrheiten zur Durchsetzung von Partikularinteressen in diesem Land. Daß unter solchen Voraussetzungen die Verfassung und die Herrschaft des Rechts als Integrationsfaktoren das einzige sind, was die Aufrechterhaltung des Status´ einer Kulturnation verspricht, ist leider so, weswegen es besonders stäflich ist, selbst darauf noch zu pfeifen. Genau das passiert aber.
Die Diktatur der Moralisten
Verfassung und die Herrschaft des Rechts existieren ja gerade deswegen, um das Zusammenleben von Menschen mit den verschiedensten Weltanschauungen sozialverträglich zu regeln. Das bezieht sich bereits alles auf den Menschen, wie er eben ist. Von größter Idiotie ist es daher, dem Ganzen erneut mit der „Menschlichkeit“ zu Leibe rücken zu wollen. Gerade das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt von den Erfahrungen mit der „Unmenschlichkeit“. Und die konnte noch vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eindeutig als ideologisch verursacht identifiziert werden. Es gibt keinen Ideologen, der von sich behaupten würde, daß er das „Unmenschliche“ will. Die Unmenschlichkeit totalitärer Ideologenstaaten resultiert erst aus dem zum Scheitern verdammten Versuch, die „menschliche Gesellschaft“ auf Teufel komm´ raus schaffen zu wollen. Es ist nicht wahr, daß die Menschen alle gleich seien. Es muß ihnen selbst überlassen bleiben, mit der Tatsache umzugehen, daß sie dennoch vor Gericht alle gleich sind. Es kann nicht Aufgabe der Justiz sein, den kulturellen Hintergrund der verschiedensten Menschen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen wäre allein der geographische Geltungsbereich jener Gesetze, innerhalb welchem eine Straftat stattgefunden hat. Es gibt keinen Ehrenmord in Deutschland. Es gibt nur den Mord. Allenfalls noch Totschlag oder die fahrlässige Tötung. Einen Ehrenmord gibt es nicht. Es gilt außerdem das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein islamisches Züchtigungsrecht für Ehefrauen gibt es deshalb ebenfalls nicht. Und was es nicht gibt, kann auch bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt werden.
Nun sind es aber gerade die Moralisten mit ihrem Fimmel von der absoluten Gerechtigkeit für jedermann, die eine „relative Ungerechtigkeit“ darin erkennen, wenn nicht ausreichend gewürdigt wird, wer die Person ist, die da vor dem Richter steht. Sie behaupten, alles mögliche zur Entlastung des Angeklagten müsse berücksichtigt werden, vor allem auch, wie sich in dem Land mit den anderen Sitten und Gebräuchen, in dem er sozialisiert worden ist, sein Rechtsverständnis geformt habe. Das ist eine unzulässige Verantwortlichkeitenverschiebung. Ein Afghane bspw., der hierzulande seine Ehefrau umbringt und das als Ehrenmord begreift, hätte sich besser selbst überlegt, ob er sich in einem Land befindet, in welchem er sich auf Ehrenmord berufen kann oder nicht.
So gesehen ist der Moralist, der immer nach gusto „dem lieben Menschen“ gerecht werden will, nicht aber dem Ganzen, ein gräßlicher Paternalist, der – um bei diesem Beispiel zu bleiben – dem Afghanen die Mündigkeit abspricht, sich das, was er sich zu überlegen gehabt hätte, auch tatsächlich zu überlegen. Nebenher etabliert der Moralist mit diesem Vorgehen auch noch seine eigene Höherstellung gegenüber dem von ihm als unzureichend identifizierten Recht. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Es sind die Verfassung und auch die Herrschaft des Rechts, die dem Moralisten, dem Ideologen und dem Gläubigen egal welcher Religion den Rahmen setzen, innerhalb welchem er sein kann, wer er eben ist: Moralist, Ideologe oder religiöser Prediger.
Der Pferdefuß
Der Pferdefuß an meiner Argumentation hier ist natürlich der, daß mir jeder Moralist entgegen kann, noch jeder Unrechtsstaat habe sich auf seine jeweiligen Gesetze berufen, um Unrecht walten zu lassen. Das stimmt. Eben deswegen wäre es so wichtig, das Grundgesetz unangetastet zu lassen. Der Böswilligste kann nicht behaupten, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schlecht sei. Ganz im Gegenteil: Es ist so großartig, wie ein Gesetz nur sein kann! Deswegen muß es unbedingt verteidigt werden gegen die Anmaßungen von zum Erbrechen selbstgerechten Ideologen und Moralisten, die für jeden ihrer Hirnfürze bereit sind, eine Grundgesetzänderug vorzunehmen, und sei es, damit sie demokratische Parlamente in hormonelle Ständeversammlungen verwandeln dürfen, oder weil sie das Wort „Rasse“ nicht mehr im Grundgesetz lesen wollen. Genau das ist nämlich die Salamitaktik der besonders „menschlichen Art“, mit der letztlich das Recht zugunsten einer bestimmten Weltanschauung verformt wird, und das dann zum Recht in einem „menschlichen Unrechtssystem“ degeneriert, weil es eben nicht mehr jede Weltanschauung gelten läßt.
Die Moralistendiktatur zieht allerweil deutlich sichtbar herauf. Auf den Gedanken, „Haßkriminalität“ zu bestrafen, kann nur jemand kommen, der die Absicht hat, seine eigenen Wertmaßstäbe zum Maßstab für alle anderen zu machen. Und das, obwohl der Maßstab – auch für ihn! – bereits existiert in Form der Gesetze. Durchzusetzen wären sie, nicht zu ändern.
Die „menschliche Gesellschaft“
Daß vor allem Linke die „menschliche Gesellschaft“ immer erst noch schaffen wollen, so, als gebe es sie nicht bereits, impliziert, daß sie die gegenwärtige Gesellschaft für „unmenschlich“ halten müssen. Und das wäre nur insofern zutreffend, als daß sie die heutige Gesellschaft nur deswegen für unmenschlich halten „müssen“, weil sie das wollen. Warum wollen sie das? Weil es ihre „Arbeit“ legitimiert. Wenn man sich überlegt, daß die Sozialindustrie in Deutschland inzwischen der größte Wirtschaftszweig ist, daß ihr größtes „Rohstofflager“ in den verschiedensten Ersatzproletariaten besteht, die sich die dort Beschäftigten unbedingt erhalten – bzw. neu zusammendefinieren müssen, um nicht eines Tages ohne Arbeit dazustehen, dann wird klar, daß der deutsche Moralistenterror auch ganz anderen Erwägungen folgen könnte, als ausgerechnet denen, die er zum Zwecke seines Selbsterhalts behaupten muß. Das würde bedeuten, daß die „Menschlichkeitsmacher“ schwer daran interessiert sind, immer Arbeit zu haben, für die sie sich von den produktiv Arbeitenden bezahlen lassen können. Je weiter entfernt in der Zukunft eines ihrer großen „Menschlichkeitsziele“ liegt, desto besser. Je schwammiger es zu definieren ist, desto noch viel besser. „Menschlichkeit“ ist ein absolut schwammiger Begriff. Gerade im Pluralismus, der eben kein „pluralistisches Gemeinwesen“ mehr ist, sondern nur noch Pluralismus pur, besteht die Gefahr, daß eines Tages ganz andere Leute definieren, was als Menschlichkeit anzusehen sei. Man nenne mir auch nur einen religiösen oder ideologischen Fanatiker, der nicht davon überzeugt wäre, daß das, was er propagiert, nun aber der Gipfel der absoluten Menschlichkeit sei. Das geht unter Umständen so weit, daß er sagt, die aus seiner Sicht „Ungläubigen“ müssten ihm sogar noch dankbar sein dafür, daß er sie umgebracht hat, weil er sie auf diese Weise aus ihrem unwürdigen Dasein erlöst habe.
Hans Jürgen Papier hat völlig recht, was Deutschland angeht: Wir könnten speziell mit unserem Grundgesetz und den auf ihm fußenden Gesetzen so zufrieden sein, daß eine Bescheidenheit angezeigt wäre, die in der Ablehnung von Veränderungen resultiert, gespeist aus dem Wissen, daß es nichts zu verbessern gibt. Noch ist die Bundesrepublik auf dem Papier kein Unrechtsstaat. Das heißt, daß die Gesetze noch wirksam sein müssten, mit denen sich die anmaßenden Moralisten in die Schranken weisen lassen. Sollte allerdings die Justiz eines Tages ebenfalls aus relativistischen Moralisten bestehen, ist es zu spät. Noch ist es aber so, daß wir neben erschreckenden Urteilen auch ermutigende haben. Zum Aufgeben ist es also noch zu früh. Dem deutschen juste milieu muß die Stirn aber noch entschiedener geboten werden als bisher schon. Dieses juste milieu stinkt nämlich vor moralistischer Selbstgerechtigkeit. Und die ist das genaue Gegenteil von Gerechtigkeit. Sie ist außerdem der sicherste Weg in die doktrinäre Gesinnungsdiktatur. Wie solche Diktaturen aussehen, ist hinlänglich bekannt.
Orginalartikel bei www.journalistenwatch.com erschienen am 03.03.2020 von Max Erdinger
Link zum Originalartikel:
https://www.journalistenwatch.com/2020/03/07/ex-verfassungsrichter-papier/