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Gerade schwingen sich die Beschwichtigungsrhetoriker der CDU auf, um uns das Kinderrechte-Projekt schönzureden. Dass man ja eine Formulierung gefunden habe, die explizit das Elternrecht nochmal betont.  Das hier soll als 2. Absatz eingefügt werden nach langem, zähem Ringen:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Zwei Einwände: Alle Formulierungen hier sind Rechte, die den Kindern bereits zustehen. Das steht dort ja sogar: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder (also jene, die bereist existieren!) sind zu achten und zu schützen. Auch das Elternrecht existiert bereits in der Verfassung. Was will man uns also sagen? Verfassungen sind Grundsatzprogramme, alles Grundsätzliche ist bereits verankert. Dieser Zusatz ist also eine Doppelung, die keinen Sinn macht, es sei denn, man hat vor, vielleicht doch noch auf den letzten Metern die Formulierungen zu ändern.

Es wäre ja nicht das erste Mal. Seit zwei Jahrzehnten ringt man um einzelne Worte, die dem Laien gleich klingen mögen, aber juristisch dramatische Verschiebungen bedeuten. 

Kinderrechte öffnen die Büchse der Pandora
Und damit kommen wir zum zweiten Einwand, das Projekt Kinderrechte überhaupt auch nur mit spitzen Fingern anzufassen: Jeder der im Parlamentsbetrieb sitzt, weiß, dass Gesetzesvorlagen nicht selten noch auf den letzten Metern umformuliert werden. Es steht zu befürchten, dass dieses Vorhaben genutzt wird, um erst einmal den Fuß in die Tür zu bekommen, den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen, in der Hoffnung, es noch umschreiben zu können. Und stehen Kinderrechte erst einmal in der Verfassung, könnten sie in weiteren Schritten noch mehr konkretisiert werden je nach politischer Ambition, es wäre anschließend viel einfacher, einen bereits bestehenden Absatz nochmal umzuformulieren, oder wie man heute sagt, zu modernisieren und den Lebenssituationen anzupassen. Die Büchse der Pandora muss zu bleiben, denn es geht hier nicht um die Kinder, sondern schlicht um den Versuch des Staates, ein weiteres Zugriffsrecht auf das Leben der Kinder zu sichern.

Die Doppelmoral der „Kinderschützer“
Und dann noch ein Wort zu echten Kinderrechten: Jene, wirklich als Mensch betrachtet zu werden. Von Anfang an. Es sind vor allem Politikerinnen der SPD, der Grünen und der Linken, die auch mitten in der Pandemie bereits im Märtz ernsthaft versucht haben, das vermeintliche „Recht auf Abtreibung“ voranzutreiben. Während das Land paralysiert wegen Corona lahmlag, hatte man im SPD-geführten Familienministerium keine größere Sorge, als sicherzustellen, dass Abtreibungen bitte auch in Krankenhäusern weiterhin reibungslos stattfinden. Da wurde versucht, die Beratungspflicht vor Abtreibung zu kippen, um wirklich jeden letzten Einwand gegen das Lebensrecht des Kindes im Bauch unter dem Vorwand Corona abzuräumen. Immer weit Vorne, wenn es um die Sicherstellung des Kindestodes im Mutterbauch geht, sind genau jene Parteien, die ganz Vorne sind beim Kampf um „Kinderrechte“. Zynismus wäre ein passender Begriff dafür oder auch schlicht: Doppelmoral.   

Quelle:  vollekelle.de,  12.01.2021, Auszug aus dem Artikel "Recht auf Kindheit statt Kinderrechte" von Birgit Kelle


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