Am 16. Juli schrieb der bekannte Islamkritiker Ahmad Mansour in der Neuen Zürcher Zeitung den Kommentar „Woher kommt diese Besessenheit in der Israelkritik?“ . Dazu ein offener Brief von AfD-MdEP Joachim Kuhs:
Sehr geehrter Herr Mansour,
seit vielen Jahren bewundere ich Ihren Mut und Ihre Aufrichtigkeit, wenn es im deutschen Diskurs um Islamkritik und Israelfeindlichkeit geht. So wieder bei Ihrem Kommentar vom 16.7. in der „Neuen Zürcher Zeitung“, in dem Sie die deutsche „Besessenheit in der Israelkritik“ anprangern.
Als EU-Abgeordneter im Haushaltsausschuss ist einer der Schwerpunkte meiner Arbeit, die irrwitzige Förderung für israelfeindliche NGOs, für die Hamas-nahe UNRWA und für die Palästinensische Autonomiebehörde mit ihren „Märtyrerrenten“ und Terror-freundlichen Schulbüchern trockenzulegen. Daher habe ich mich sehr gewundert, als Sie zum Abschluss Ihres sehr klugen Textes schrieben:
„Staatlich geförderte Zusammenarbeit mit islamistischen und anderen Antisemiten ist nicht zu tolerieren – nicht mit Iran, nicht mit der AfD, nicht mit den Antisemiten aus den USA und Vereinen wie der Muslimbruderschaft, die Antisemitismus gern strategisch mit antimuslimischem Rassismus gleichsetzen.“
Als Mitglied im Bundesvorstand der AfD und Vorsitzender der „Christen in der AfD“ kann ich diese Behauptung nicht unwidersprochen stehen lassen, mit der Sie die AfD mit dem Iran und der Muslimbruderschaft in einen Topf werfen.
Die AfD ist stolz von sich zu behaupten, wir sind die am meisten pro-israelische Partei in Deutschland. Auf unser Drängen hin musste der Deutsche Bundestag 2019 eine Resolution gegen BDS-Organisationen und ein Betätigungsverbot für Hisbollah verabschieden, auch wenn nie berichtet wurde, von wem diese Anträge ausgingen. Die AfD war im Juni 2020 die einzige Partei im Bundestag, die die israelische Souveränität in Judäa und Samaria nicht verurteilte.
Wenn Sie Antisemitismus und Israelfeindlichkeit suchen, sollten Sie zuallererst bei Parteien wie den Grünen, Linken und SPD suchen, die seit vielen Jahren über ihre Parteistiftungen unsere Steuergelder an NGOs weiterleiten, die die Boykott-Kampagne gegen Israel (BDS) unterstützen und Israel verunglimpfen.
Im August 2019, als ich mit einer Delegation der „Juden in der AfD“ Judäa und Samaria besuchen durfte, wurde die 17-jährige Rina Schnerb durch eine Bombe getötet, die von einem ehemaligen Mitarbeiter von NGOs gezündet wurde, die von der Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen und der Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linken finanziert werden. Mir ist nicht bekannt, dass diese Parteien und ihre Stiftungen daraus irgendwelche Konsequenzen gezogen hätten. Der Attentäter war auch Buchhalter der Volksbefreiungsfront PFLP, die seit über 50 Jahren enge Beziehungen zur Gründergeneration der Grünen um Joschka Fischer und Dieter Kunzelmann hegt, und eng mit der Linken-Vorläuferin SED zusammenarbeitete, wie Hubertus Knabe dokumentiert hat.
Auch die SPD hat seit 50 Jahren ein problematisches Verhältnis zum palästinensischen Terror, wie eine neue Studie von Dr. Remko Leemhuis des Ramer Instituts für Deutsch-Jüdische Beziehungen zeigt. So habe Willy Brandt nach dem Beginn der PFLP-Kampagne der Flugzeugentführungen in München 1970 beschlossen, den Palästinensern „guten Willen“ zu signalisieren. Vertreter des Auswärtigen Amtes hätten sich mehrmals mit palästinensischen Terrorvertretern wie Ali Hassan Salameh getroffen, dem späteren Anführer des „Schwarzen Septembers“. Von 1968 bis 1984 gab es 48 palästinensische Terroranschläge in Deutschland, u.a. organisiert von Salameh.
Schon damals begann die SPD-Regierung, palästinensische Medien und NGOs zu finanzieren. Helmut Radius, Leiter der Nahost-Abteilung im Auswärtigen Amt, wies am 28.2.1973 in einem Telegramm die Überweisung von 50.000 DM an die Nachrichtenagentur Wafa an, um palästinensische Propaganda zu machen, schreibt Leemhuis.
Diese Unterstützung des SPD-geführten Auswärtigen Amtes dauert bis heute an. Als Außenminister Heiko Maas im Juni diesen Jahres Israel besuchte, demonstrierten wütende Opferfamilien vor dem israelischen Außenministeriums und beklagten sich über deutsche Steuergelder für NGOs, die Terroristen vor Gericht verteidigen, während die Opferfamilien mit ihrem eigenen Geld und Anwälten um ihr Recht streiten müssen.
Auch die Parteistiftungen von CDU und FDP unterstützen israelfeindliche NGOs, wie der Bericht „Deutsche Organisationen mit Einfluss auf die Zivilgesellschaft im arabisch-israelischen Konflikt“ von NGO Monitor dokumentiert.
Die AfD ist die einzige Partei im deutschen Bundestag, die keine israelfeindlichen NGOs unterstützt. Nachdem unser Bundestagsmitarbeiter, der syrische Flüchtling und armenische Christ Kevork Almassian, am 6. Juli von einem arabisch-sprechenden Mann in Berlin mit einen Messer bedroht und gejagt wurde (die Medien schweigen dazu beredt), nahm sich der Täter jetzt eine palästinensische Anwältin, die auch PFLP-Terroristen wie Rasmea Odeh und Khaled Barakat verteidigt, und die im Vorstand des Migrationsrates sitzt, der von der rot-rot-grünen Regierung Berlins finanziert wird.
Herr Mansour, ich achte Ihren Intellekt viel zu sehr, um Ihnen zu unterstellen, Sie würden nur aus zeitgeistlicher Anbiederung die Israelfeindlichkeit der anderen Parteien bewusst ignorieren, nur um die AfD zu verunglimpfen. Sie wissen vermutlich auch, wie einige wenige Zitate meiner Parteikollegen – die diese längst schon richtig gestellt haben – aus dem Kontext gerissen werden und immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt werden, vermutlich aus Mangel an Nachschub.
Falls Sie wirkliche Beispiele von Judenfeindlichkeit in der AfD haben, bitte ich Sie, diese an uns zu kommunizieren, damit wir darauf reagieren können. Ich lade Sie sehr herzlich zu einem Gespräch ein, privat oder auch gerne öffentlich, um weitere derartige Missverständnisse auszuräumen, und verbleibe
Hochachtungsvoll,
Joachim Kuhs
Link zum Originalartikel:
https://haolam.de/artikel/Deutschland/41676/Herr-Mansour-warum-nennen-Sie-die-AfD-antisemitisch.html
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Noch sind Leihmutterschaften illegal, aber ihre Legalisierung steht als nächstes auf der Agenda der Gender-Lobby. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm bereits gefordert, Leihmutterschaften unter Auflagen zu erlauben. Welche massiven Gefahren für die Kinder das birgt, zeigt ein abscheulicher Missbrauchsfall aus Berlin.
Das Berliner Landgericht hat den 38-jährigen Berliner S. am 6. Juli zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er sein von einer russischen Leihmutter geborenes Kind sexuell missbraucht und Kinderpornographie angefertigt hatte. Die Anklage ging davon aus, dass die „Anschaffung“ eines Kindes eigens dem „Ausleben der pädophilen Neigung“ dienen sollte. Dies sahen die Richter allerdings nicht als zweifellos bewiesen an. Im Prozess hatte S. erklärt, dass er nie geplant habe, den Jungen zu missbrauchen, sondern „spontan im Alltag die Kamera draufgehalten“ habe. Zu den ersten Übergriffen kam es, als das Kind etwa zwei Jahre alt war. Monatelanger Missbrauch folgte. Für insgesamt 16 ihm konkret nachweisbare Übergriffe und den Besitz von 175.000 Kinderporno-Bildern wurde der zwischenzeitlich arbeitslose Junggeselle schuldig gesprochen.
Die mehrjährige Haftstrafe, zu der der Täter verurteilt wurde, ist noch zu milde, angesichts der unfassbaren Grausamkeit dieses Verbrechens. Auch in vielen anderen Fällen kommen Sexualstraftäter viel zu oft mit viel zu milden Strafen davon. Ein Grund dafür sind zu niedrigen Mindeststrafen. Hier werden zurecht schärfere Strafgesetze gefordert. Viel zu spät hat das Bundesjustizministerium seine Blockadehaltung gegen Gesetzesverschärfungen zurückgenommen. Sonst hätte schon längst eine ganz große Koalition für den Kinderschutz im Bundestag die nötigen Gesetzesverschärfungen beschließen können.
Das Problem des Falles des Berliners S. liegt aber noch woanders: Für einen wirksamen Kinderschutz reichen Gesetze – auch jenseits der Strafgesetze - allein nicht aus. Entscheidend ist, ob und wie die Gesetze von den Behörden durchgesetzt werden: Nach Recht und Gesetz hätte der Junggeselle S. das Kind nämlich gar nicht in seiner Obhut haben dürfen, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz). Mit dem Verbot will der Gesetzgeber die Eindeutigkeit der Mutterschaft sichern. Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB, „die Frau, die es geboren hat“.
Gegenüber den Behörden hatte S. schlicht behauptet, dass seine Freundin im Ausland ihn vor die Wahl gestellt hätte: „Sie treibt das Kind ab, oder ich nehme das Kind.“ Diese Lüge hat ausgereicht, um das Sorgerecht zu erhalten. Dass ein alleinstehender Mann ein Kind aus dem Ausland quasi importiert, stört Berliner Behörden anscheinend nicht. Erst recht nicht, dass ein Mann ein Kind allein aufzieht. Im Gegenteil: „Pflegekinder-Berlin“ macht sogar Werbung damit, Kinder an „Singles“ zu vermitteln.
In Berlin (wie anderen deutschen Großstädten) fanden 2019 „Kinderwunsch-Tage“ statt, bei denen für Leihmutterschaft im Ausland geworben wurde. Diese Aushebelung des Leihmutterschaftsverbots durch Werbung für „Kinderimport“ aus dem Ausland wurdehttps://www.freiewelt.net/nachricht/von-storch-antifa-und-blm-sind-heuchler-sie-ignorieren-den-tod-vieler-schwarzer-10081782/ hingenommen. Dabei kritisieren gerade Frauenrechtlerinnen das internationale Leihmutterschaftsgeschäft. Schließlich ist es eine neue, besonders entwürdigende Ausbeutung von Frauen. Der Kinderbeauftragte des ukrainischen Präsidenten spricht von „Sklaverei“, die aufgrund der Armut zunehme. Entwürdigt werden dabei auch die Kinder. Sie werden zu Konsumgütern zahlungskräftiger Besteller. Diesen Kinderhandel will die FDP forcieren. Die FDP nennt das nur anders: eine (weitere) „Liberalisierung“ der Leihmutterschaft klingt einfach besser.
Das Leihmutterschaftsgeschäft muss bekämpft werden, wenn die Politik sexuellen Missbrauch verhindern will. Denn es ist zu befürchten, dass der Berliner Fall von S. nicht der einzige dieser Art ist, sondern nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld müssten der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der Bundesregierung und die Kinder- und Jugendhilfebehörden dringend untersuchen lassen.
Klargestellt werden muss: Es gibt kein „Recht auf ein Kind“ und das dann auch noch unabhängig von Biologie und Partnerschaft. Kinder aber haben ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Natürlich gibt es auch in ganz normalen Familien, in denen Kinder mit beiden leiblichen Eltern aufwachsen, Vernachlässigung und auch Missbrauch. Dennoch wachsen Kinder in der klassischen Kernfamilie sicherer auf, als in anderen Konstellationen. Dies müssen sogar linksliberale Medien einräumen (FAZ vom 14. Juni: „Der böse Stiefvater“, S. 11). Diese Kernfamilie meinten die Mütter und Väter des Grundgesetzes, als sie Ehe und Familie den „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ zusicherten (Art. 6 GG). An diesem Maßstab muss sich die Kinder- und Jugendhilfe konsequent orientieren.
Die Auflösung der Familie und die moralische, rechtliche und politische Entgrenzung muss ein Ende haben. Den Preis für ideologische Gesellschaftsexperimente zahlen die Schwächsten, die Kinder.
Beatrix von Storch
Quellen:
https://www.rbb-online.de/rbb24/videos/20200706_2145/missbrauchsprozess-landgericht.html
https://www.pflegekinder-berlin.de/index.php?article_id=2
https://www.kinderwunsch-tage.de/
https://www.fdp.de/forderung/121-2
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AfD lehnt als einzige Partei Verurteilung Israels im Bundestag ab [Video]
Alle Parteien außer der AfD haben für die Bundestagssitzung heute Nachmittag Anträge vorgelegt, um Israel wegen der angeblichen „Annektierung“ von Judäa und Samaria, der Heimstatt des jüdischen Volkes, zu verurteilen. Die AfD wird als einzige Partei alle diese Anträge ablehnen.
Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, sagte dazu heute Morgen auf der Pressekonferenz (ab 1:04:24 h): „Die Position der AfD ist, dass wir Israel keine Ratschläge seitens der AfD erteilen. Angesichts unserer geschichtlichen Grundpositionierung wird es von uns keine Ratschläge an Israel geben.“ Die AfD wird somit die einzige Partei im Deutschen Bundestag sein, die Israel nicht verurteilt.
Der EU-Abgeordnete der AfD, Joachim Kuhs, beschrieb bereits auf PI-NEWS, warum die israelische Souveränität in Judäa und Samaria keine „illegale Besetzung“ ist. In einem aktuellen Video aus Brüssel sagte Kuhs, der Mitglied im AfD-Vorstand und Vorsitzender der „Christen in der AfD“ ist:
„ARD und ZDF wollen Zuseher glauben lassen, die israelischen Provinzen Judäa und Samaria seien ‚illegal besetzte Gebiete‘. Vergangenen August durfte ich mit einer Delegation der „Juden in der AfD“ Judäa und Samaria besuchen, und mir eine eigene Meinung bilden.
Ich durfte dort die Universität in Ariel besuchen, wo 20.000 Studenten, darunter viele Araber, an einer hochmodernen Uni studieren. Leider wird diese Universität von der EU boykottiert.
Ich durfte das Tura-Weingut besuchen, deren Trauben von Freiwilligen, vor allem Christen aus aller Welt, geerntet werden. Die Winzerin Vered ben Sa‘adon entstammt einer Familie von Holocaustüberlebenden aus den Niederlanden. Leider werden auch ihre preisgekrönten Weine von der EU boykottiert.
Ich durfte spontan Rabbi Moshe Berliner aus New York kennenlernen, der mit seinen acht Kindern und 40 Enkelkindern seinen 70ten Geburtstag feierte. 40 Enkelkinder!
Das sind Menschen, die dieses Land aufgebaut haben und aufbauen wollen, und die mit ihren arabischen Nachbarn im Westjordanland friedlich zusammenleben wollen.
Judäa und Samaria sind Geburtsstätten des Jüdischen Volkes. Hier liegen Abraham und Josef begraben. Viele wichtige Orte, die wir aus der Bibel kennen, befinden sich hier.
Nun will Israel Teile dieser Gebiete, die aufgrund der Osloer Verträgen mit Jassir Arafat unter israelischer Militärverwaltung stehen, unter Zivilverwaltung stellen.
Das ist eine große Chance, nicht nur für die Juden, die dort leben, sondern auch für die Araber. Sie erhalten dadurch Zugang zur begehrten Israelischen Staatsbürgerschaft und zu einem funktionierenden Sozialystem. Diese Araber könnten dann auch an israelischen Wahlen teilnehmen, denn Israel ist die einzige funktionierende Demokratie im Nahen Osten.
Ich ermutige die Verantwortlichen bei der EU hier, und im Deutschen Bundestag, die heute eine wichtige Entscheidung treffen: Erkennen Sie die israelische Souveränität in Judäa und Samaria an! Ein starkes Israel ist ein wichtiger Garant für den Frieden im Nahen Osten.“
Autor: MdEP Joachim Kuhs
Bild Quelle: (c) Screenshot Youtube
Mittwoch, 01 Juli 2020
Link zum Originalartikel:
https://haolam.de/artikel/Deutschland/41546/artikel.html
Und hier geht es zum Video:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=18&v=TznsjuFbluc&feature=emb_logo
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Nachdem die Bremische Kirche im Kampf gegen Pfarrer Olaf Latzel und die St.Martini-Gemeinde für ein Disziplinarverfahren keine Berechtigung erkannte – wie auch! – kommt nun der nächste Schlag.
Offenbar hat die Bremische Kirche mittels einstweiliger Verfügung Olaf Latzel das Halten seiner Bibelstunde diese Woche untersagt.
Welche Teile der Arbeit von Olaf Latzel von dieser einstweiligen Verfügung betroffen sind geht aus der kurzen Erklärung von gestern nicht vor. Heute wird wohl eine weitere Erklärung von St. Martini folgen.
Klar dürfte wohl sein: Mit dieser einstweiligen Verfügung dürfte der finale Kampf der Bremischen Kirche gegen den bibeltreuen Pfarrer und seine hinter ihm und seiner Arbeit stehende Gemeinde eine neue Eskalationsstufe erreicht haben. Offenbar soll das Wort der Wahrheit in Bremen zum Verstummen gebracht werden.
Beten wir für Olaf Latzel und seine Familie sowie den Vorstand seiner Gemeinde, dort Bauherren genannt, und die ganze Gemeinde!
Sie werden sehr viel Weisheit, aber auch Mut, Geschlossenheit und Entschlossenheit brauchen, um in diesem finalen Kampf im Aufsehen und Vertrauen auf Jesus die richtigen Schritte zu gehen. Ich vermute, daß sich der ganze weitere Weg von Olaf Latzel und von St. Martini in den kommenden Wochen und Monaten entscheiden wird. Geht St. Martini im gottlosen Pluralismus der Gliedkirchen der EKD mit unter, oder kann es den bibeltreuen Kurs halten, dann wohl außerhalb der Bremischen Kirche.
Neben den fortlaufenden Aggressionen gegen die bibeltreue Arbeit von Olaf Latzel und der absurden Strafanzeige droht nach meinen Informationen ja eine im Grunde noch weit größere Gefahr, nämlich die Neufassung der bremischen Kirchenverfassung, die wohl für November 2020 vorgesehen ist. Durch sie soll die fast freikirchliche Kirchenverfassung, die bisher in Bremen gilt und jeder Gemeinde weitgehende Selbständigkeit zusichert, durch ein strikt hierarchisches System ersetzt werden, wie es in den übrigen Gliedkirchen der EKD herrscht. Das wäre das Ende für die Freiheit von St. Martini und damit wohl auch für den Dienst von Olaf Latzel in der Bremischen Kirche.
Ich persönliche gehe bis zum Erweis des Gegenteils davon aus, daß diese in den letzten Jahren auf den Weg gebrachte Änderung der Kirchenverfassung durchaus als „Lex Latzel“ zu betrachten ist. Speziell ihn und St. Martini will man damit wohl an die Kandare nehmen und auf gottlose Wege zwingen.
Pastor Jakob Tscharntke
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Diese Gedanken sollen Hilfe auf dem Weg sein und sind ein Aufruf, sich aufzumachen, neue Fragen und schlussendlich neue Ansätze zu finden, weil wir in einer neuen Zeit mit neuen Herausforderungen leben. (aus dem Wächterruf-Gebetsnetz für Deutschland, Autor Markus Egli)
Grundsätzlich gilt, dass wir jede Situation, besonders so wichtige Veränderungen wie die letzten Monate, nach dem Exegese-Prinzip auslegen. Dieses Prinzip schreibt vor, dass das große Bild, die wichtigen Hauptaussagen, sogenannte Leitlinien, jedem kleineren Teil im Bild seine Bedeutung geben, nicht umgekehrt. Wir dürfen eine einzelne Textaussage nicht aus dem Zusam-menhang des Gesamttextes (eines Abschnittes der Schrift) herausschneiden, sonst kommen wir zu einer falschen Auslegung des Textes. Wir Christen sehen die Absichten Gottes – „Was will der König aller Könige, der Herr aller Herren?“ – dabei als das allem übergeordnete Leitmotiv. Darunter ordnen wir dann die wichtigsten, aktuellen Leitlinien in Kirche und Gesellschaft. Die zu erkennenden Leitlinien der unterschiedlichen Lebensbereiche unterstehen also dem Verständnis von Gottes Handeln: „Was lässt er heute zu, was soll aus seiner Sicht passieren?“ Das ist gemeint, wenn wir von einer Reich-Gottes-Sicht sprechen.
Daran anschließend müssen wir das gleiche Prinzip auf die großen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, auch sozio-logischen und seelsorgerlichen Fragen und Herausforderungen dieser Zeit anwenden. Auch hier gilt es, zuerst die übergeord-neten Leitlinien zu finden. Bevor wir z.B. fragen können: „Was ist mit einem möglichen Impfzwang?“, müssen erst die größeren Frage gestellt werden, wie z.B.: „Wie ist unsere Regierung bisher mit erst wachsenden und nun eher stagnierenden Infektions-zahlen umgegangen?“ und: „Ist die Regierung in ihrem Vorgehen in punkto regionalen Infektionsherden oder geringeren In-fektionszahlen differenzierter geworden?“.
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