Christenverfolgung: Marktzugänge an Menschenrechte knüpfen!
In Pakistan ist es gängige Praxis, Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten der Blasphemie zu bezichtigen. Oft geschieht dies aus verleumderischen Gründen und ohne tatsächliche Beweise. Diesbezügliche Gerichtsverhandlungen sind unausgewogen und ungerecht. Manchmal werden Beschuldigte auch nicht zu Gerichtsverhandlungen vorgeladen und haben somit keine Möglichkeit, sich gegen Falschanschuldigungen zu verteidigen.
Ähnliches musste das christliche Ehepaar Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel erleiden: Aufgrund falscher Anschuldigungen und Verleumdungen von Seiten radikaler Muslime verbrachten sie acht Jahre in Haft. Die Haftbedingungen in Pakistan sind miserabel. Nun wurden beide am 3. Juni 2021 freigelassen.
Einer der Gründe für die Freilassung des Paares dürfte die im EU-Parlament am 29. April 2021 diskutierte und beschlossene Entschließung an die EU-Kommission zur Überprüfung der Einstufung Pakistans im Programm „APS+“ des „European External Action Service“ sein. Staaten, die an diesem Programm teilnehmen, erfreuen sich leichteren Zugangs zum Markt der EU-Mitgliedsstaaten und ziehen Vorteile aus anderen Handelspräferenzen für ihre Exporte. Pakistan fürchtet derzeit eine Herabstufung und dürfte auch deshalb das christliche Ehepaar freigelassen haben.
Dazu Joachim Kuhs, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament und stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen „Intergroup on Freedom of Religion or Belief and Religious Tolerance“:
„Diese gute Nachricht ist ein kleines Beispiel, welches Potential christlich kultivierte Staaten gegenüber islamischen Staaten eigentlich hätten. 309.000.000 Christen weltweit leiden sehr schwere Verfolgung, berechnet OpenDoors. Umso beschämender für unsere gewählten Regierenden! Sie könnten der Christenverfolgung und der Verfolgung anderer Minderheiten aktiv entgegenwirken – wollen das aber offensichtlich nicht! Wie ich in meiner Rede verdeutlichte, liegt Pakistan im Weltverfolgungsindex von OpenDoors auf dem 5. Platz!
Der Abbau von Handelshemmnissen und Leistung von Entwicklungshilfe muss in Zukunft an konsequent eigeforderte Religionsfreiheit, Abschaffung tödlicher Blasphemiegesetze, reformierter Rechtsprechung und Implementierung von Menschenwürde und Menschenrechten geknüpft werden!
Wie Millionen anderer AfD-Wähler ist auch mir sonnenklar, dass es diese nachhaltige Veränderung im Sinne verfolgter Christen und anderer drangsalierter Minderheiten mit den anderen Parteien nicht geben wird. Auch nicht mit der CDU – wie jeder wache Mensch seit Jahrzehnten erkennen kann.
Nur die AfD wird – in diesem Fall ähnlich wie das European External Action Service im Zuge des Programms APS+ – Marktzugänge an Menschenrechte knüpfen. Die Zeit tödlicher Naivität, simulierten Unwissens und weltweit um sich greifender Verfolgung gehört beendet!“
Auch Sie haben es in der Hand. Jetzt: https://www.afd.de/mitglied-werden
Rede Joachim Kuhs zu Pakistan: https://twitter.com/Joachim_Kuhs/status/1388128611732008963
Joachim Kuhs ist Mitglied des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Bundesvorsitzender der „Christen in der AfD“ und Bundesschriftführer der Alternative für Deutschland.
- Details:
- Eingestellt von Seiten Admin
- Kategorie: EP-Pressemitteilungen
- Zugriffe: 1999
Ihr Gender-Fanatismus greift gezielt Millionen Familien an!
Unser Abgeordneter Joachim Kuhs ist Berichterstatter des Parlaments für die Entlastung des Haushalts der EU zum Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen.
In seinem Bericht hat er zutreffende Kritikpunkte des Rechnungshofes aufgegriffen. Er bemängelt insbesondere die enorme Umverteilungswirkung des Haushalts. Darüber hinaus hat er Vorschläge zu mehr Kontrolle, Transparenz, Sanktionen und Rückerstattungen gemacht.
Aber dieser Bericht wurde durch Änderungsanträge der anderen Fraktionen entstellt. Aus einem unpolitischen 60-seitigen Sachbericht wurde durch 840 Änderungsanträge ein 172 Seiten langes kollektivistisches kommunistisches Manifest. Dieses enthält nun 76 mal den Begriff „Gender“, 75 mal „Klima“, aber nur 24 mal „Unregelmäßigkeiten“ sowie gar nur 2 mal „Sanktionen“ und exakt null mal den Ausdruck „Null Toleranz gegenüber Betrug“.
Daher fragt Joachim Kuhs: "Warum machen sie immer und überall Gender-Mainstreaming-Politik, setzen sich aber nicht für Familien ein? Warum sehen Sie überall Diskriminierung, schweigen aber ertappt, wenn es um das Leben ungeborener Kinder geht? Warum propagieren sie diese EU-Zivilreligion anstatt jener Tugenden, die Europa (nicht die EU) erfolgreich gemacht haben?"
Nach den zahllosen Änderungen hat die finale Version nichts mehr mit dem von Kuhs verfassten ursprünglichen Bericht zu tun. Er hat daher gegen diesen Bericht gestimmt.
Hier Joachim Kuhs im Video:
https://www.youtube.com/watch?v=SucBv-53POg
- Details:
- Eingestellt von Seiten Admin
- Kategorie: EP-Pressemitteilungen
- Zugriffe: 2013
„Brexit-Reserve“ der EU schadet Deutschland!
Joachim Kuhs, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD im EU-Parlament, stellt zur sogenannten Brexit-Reserve klar:
„Nachdem das Ergebnis der Volksabstimmung und damit der Mehrheit der britischen Wähler endlich umgesetzt und der Brexit Wirklichkeit wurde, schlug die EU-Kommission ein neues Budgetinstrument vor, mit dem die wirtschaftlichen Folgen des Brexit adressiert werden sollten. Der sollte so wirtschaftlich verträglicher gestaltet werden, insbesondere für die größeren Handelspartner des Vereinigten Königreichs wie Irland, die Niederlande, Deutschland und Frankreich. Das Paket umfasst fünf Milliarden Euro und wird der Öffentlichkeit als ein heilbringendes Hilfspaket verkauft.
Natürlich wächst Geld nicht auf den Bäumen, so dass die EU-Mitgliedstaaten und deren Steuerzahler dafür mittels ihres Beitrags zum EU-Budget aufkommen müssen.
Wir alle wissen, dass Deutschland der größte Beitragszahler ist, sowohl in relativen, wie in absoluten Zahlen. Nach dem Kommissionsvorschlag für die Brexit-Reserve würde Deutschland indes nur drittgrößter Profiteur werden – nach Irland und den Niederlanden. Das hört sich nach einem schlechten Geschäft für den Hauptfinanzier der EU an. Und das ist es auch.
Doch das ist nicht das Ende der Geschichte. Das EU-Parlament hat sich der Brexit-Reserve angenommen. Nach dem Vorschlag der französischen Berichterstatterin von der liberalen Renew-Fraktion, der auch die FDP angehört, sollen sich die Verhältnisse weiter verschlechtern. Deutschland rückte auf die vierte Stelle der Begünstigten und würde von Frankreich überholt werden.
Sie wissen natürlich: Ist man bei den Altparteien und wird ins EU-Parlament gewählt, wird man gleichsam zum bedingungslosen EU-Befürworter und hängt die Interessen des Heimatlandes und der deutschen Steuerzahler an den Nagel. Für Franzosen ist dies offenbar anders, selbst wenn sie zu Macrons Leuten gehören. Dort denkt man offenbar an die eigenen Steuerzahler.
Die EU hat für viele etwas Magisches. Sie nimmt den Steuerzahlern das Geld aus der linken Tasche und steckt weniger in die rechte Tasche zurück – und zaubert vielen Leuten dennoch ein Lächeln ins Gesicht. Für mich ist das jedoch nur ein billiger Trick, der die Haushaltsdisziplin und die Transparenz beschädigt, Schulden verursacht und keine wirtschaftliche Verbesserung bewirkt – im Gegenteil: Allein könnte Deutschland unseren Unternehmen besser helfen, die EU braucht es für diese Form von Umverteilung mit Sicherheit nicht!“
Joachim Kuhs ist Mitglied des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Bundesvorsitzender der „Christen in der AfD“ und Bundesschriftführer der Alternative für Deutschland. In seiner Heimatstadt Baden-Baden arbeitet er als Stadtrat für eine lebenswerte und gesunde Kurstadt.
- Details:
- Eingestellt von Seiten Admin
- Kategorie: EP-Pressemitteilungen
- Zugriffe: 2079
Uns allen ein angstbefreites, fröhliches Osterfest
„An Ostern steht das öffentliche Leben in Deutschland still“, titelt die schweizerische Neue Zürcher Zeitung. „In der Osterwoche gelten die schärfsten Beschränkungen seit Beginn der Pandemie.“
Joachim Kuhs, Mitglied im Bundesvorstand und Vorsitzender der „Christen in der AfD“ ist entsetzt: „Das hat es seit 2000 Jahren nicht gegeben. Christen haben sich immer in der Osternacht versammelt und voller Spannung und Vorfreude den Ostermorgen erwartet an dem sie mit allen Sinnen das Fest der Auferstehung feierten.“
„Bereits zum zweiten Mal wird ihnen das verwehrt“, fährt Kuhs fort. „Sie dürfen sich nicht umarmen, sie dürfen nicht das Abendmahl schmecken und riechen, sie dürfen ihrer Freude nicht durch lautes Singen Ausdruck verleihen und sie dürfen, wegen der Maskenpflicht, nicht in glückliche und fröhliche Gesichter sehen.“
Und Joachim Kuhs betont: „Ostern ist ein Fest der Freude. Ostern ist der Beweis, dass Jesus den Tod besiegt hat. Sein Sterben und seine Auferstehung nehmen uns die Furcht vor dem Tod.
Deshalb wünsche ich mir und uns allen, trotz der Einschränkungen, ein angstbefreites, fröhliches Osterfest.“
Joachim Kuhs ist Mitglied des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Bundesvorsitzender der „Christen in der AfD“ und Bundesschriftführer der Alternative für Deutschland. In seiner Heimatstadt Baden-Baden arbeitet er als Stadtrat für eine lebenswerte und gesunde Kurstadt.
- Details:
- Eingestellt von Seiten Admin
- Kategorie: EP-Pressemitteilungen
- Zugriffe: 2023
Prof. Dr. Jörg Meuthen: "Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat"
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.
Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu: „Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.
Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“
Joachim Kuhs ist Mitglied des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Bundesvorsitzender der „Christen in der AfD“ und Bundesschriftführer der Alternative für Deutschland. In seiner Heimatstadt Baden-Baden arbeitet er als Stadtrat für eine lebenswerte und gesunde Kurstadt.
- Details:
- Eingestellt von Seiten Admin
- Kategorie: EP-Pressemitteilungen
- Zugriffe: 1705